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Geldtipp 10 - Freistellungsauftrag nicht vergessen
Als Sparer haben Sie einen Pauschbetrag, in dessen Rahmen Sie von der Zahlung der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge, die Sie erzielen, befreit sind. Die Abgeltungssteuer wird an der Quelle erhoben.

Beispiel: Sie erhalten für ein Festgeldkonto Zinsen in Höhe von 100,- Euro. Wenn Sie Ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt haben, muß die Bank von Ihren 100,- Euro Zinsen die Abgeltungssteuer (25%, Stand 2011) plus den Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer darauf abziehen, woraus sich ein Gesamtabzug von ca. 26 bis 27 Prozent ergibt.
Sie können zwar, sofern Sie Ihren Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft haben, sich diese Geld vom Finanzamt zurückholen, aber vorteilhafter und mit weniger Aufwand verbunden ist es, wenn Sie jeder Bank, bei der Sie ein Konto haben und Kapitalerträge erzielen können, jeweils einen Freistellungsauftrag erteilen.

Der Sparerpauschbetrag liegt bei 801,- Euro pro Jahr (Stand 2011), Ehepaare haben den doppelten Pauschbetrag. Achten Sie darauf, die Freistellungsaufträge, falls Sie bei mehreren Banken Kunde sind, passend zur Höhe der möglichen Kapitalerträge zu erteilen.

Beispiel: Sie sind Kunde bei drei Banken. Bei Bank A erwarten Sie Kapitalerträge von höchsten 30,- Euro im Jahr, bei Bank B erwarten Sie etwa 70,- Euro und bei Bank C etwa 400,- Euro Kapitalerträge im Jahr. Erteilen Sie Bank A einen Freistellungsauftrag über 50,- Euro, Bank B einen solchen über 100,- Euro und Bank C schließlich einen Freistellungsauftrag über 450,- Euro.
Auf diese Weise sorgen Sie dafür, daß Ihre Kapitalerträge überall ohne Steuerabzug bleiben.
In unserem Beispiel wurde Ihr Pauschbetrag dabei nicht ausgeschöpft. Sie hätten also die Möglichkeit, weitere Freistellungsaufträge für Kapitalerträge zu erteilen. Sie müssen aber darauf achten, daß die erteilten Freistellungsaufträge insgesamt den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen.

Überprüfen Sie gelegentlich die erteilten Freistellungsaufträge. Falls Sie bei einer Bank mehr Kapitalerträge erhalten als in der Vergangenheit, sollten Sie den Freistellungsauftrag entsprechend erhöhen, sofern Sie noch Freiraum dafür haben, der Sparerpauschbetrag also noch nicht ausgeschöpft ist.

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