Geldtipp 7 - Was kostet ein Kredit?
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, werden Sie meist vor allem auf drei Punkte achten: Die Kredithöhe, ob
Sie also so viel Kredit erhalten, wie Sie benötigen, die Laufzeit, die für die Höhe der monatlichen Rate
und meist auch den Zinssatz entscheidend ist, sowie den Effektivzinssatz und eventuelle Gebühren. Aus
den Zinsen und Gebühren können Sie die Gesamtkosten Ihres Kredits errechnen.
Nachstehend möchten wir Ihnen zeigen, daß zu diesen Kosten auch andere Faktoren hinzukommen, die Sie bei
der Aufnahme eines Kredits beachten sollten.
1. Die Zinskosten, die aus einem Kredit resultieren, sind wie erwähnt leicht zu ermitteln und müssen
durch den Kreditgeber, meist eine Bank, auch angegeben werden. Unterschieden wird dabei zwischen dem
Nominalzins, der meist für die Dauer des Kredits festgelegt ist, und dem Effektivzins. Letzterer ist in
der Regel höher, da in dessen Berechnung auch Gebühren einfließen. Achten Sie bei Kreditangeboten auf
diese beiden unterschiedlichen Zinssätze, denn häufig wird in der Werbung mit einem niedrigen Nominalzins
geworben, hingegen ist der Effektivzins durch hohe Gebühren am Ende nicht selten deutlich höher.
2. Nahezu alle Kreditanträge bieten die Möglichkeit, den Kredit gegen Krankheit, Tod oder auch
Arbeitslosigkeit abzusichern. Von den Kreditgebern wird dies auch gern gesehen, da sich so deren
Kreditrisiko verringert. Seltsam ist allerdings, daß Sie als Kreditnehmer, wenn Sie sich für eine solche
Absicherung Ihres Kredits entscheiden, sehr häufig dadurch keinen günstigeren Zinssatz erhalten, obwohl
dies eigentlich der Fall sein sollte, denn erhöhtes Risiko hat schließlich umgekehrt auch einen höheren
Zinssatz zur Folge.
Technisch gesehen ist diese Absicherung nichts anderes als eine Versicherung, die Sie abschließen und
für die Sie selbstverständlich auch Beiträge bezahlen müssen. Je nach Kredithöhe und Laufzeit können
diese Beiträge durchaus erheblich sein und die Gesamtkosten des Kredits deutlich erhöhen.
Sie sollten sorgfältig prüfen, ob eine solche Absicherung des Kredits Sinn macht. Neben den Kosten sollten
Sie vor allem auch die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen, denn die Versicherungsbedingungen
entscheiden am Ende darüber, ob Sie im Versicherungsfall tatsächlich Geld erhalten bzw. die Versicherung
Ihre Kreditraten übernimmt.
3. Als Sicherheit müssen Sie dem Kreditgeber zumeist im Rahmen des Kreditvertrags eine Abtretungserklärung
unterschreiben. Damit gestatten Sie dem Kreditgeber, Ihre Einkünfte aus Lohn oder Gehalt, Sozialleistungen,
Renten usw. zu pfänden, soweit diese die Pfändungsfreigrenze überschreiten, falls Sie mit den
Ratenzahlungen für Ihren Kredit in Verzug geraten. Die Grenze liegt dabei meist bei zwei Monatsraten.
Neben den Folgen für Ihre Bonität und daraus resultierend möglichen Problemen bei anderen Krediten, die
Sie vielleicht haben, führt dies auch dazu, daß Ihrem Arbeitgeber der Kredit bekannt wird, da der
Kreditgeber, da er pfänden möchte, ja an Ihren Arbeitgeber herantritt.
Bei den meisten Arbeitgebern rufen solche Lohnpfändigen keine Begeisterung hervor. Dieser möglichen
indirekten Folge eines Kredits, den Sie aufnehmen, sollten Sie sich bewußt sein. Dies kann sich z.B. auf
Beförderungen auswirken, kann Sie auf jeden Fall aber bei Ihrem Arbeitgeber in ein schlechtes Licht
rücken.
4. Eine weitere indirekte Folge resultiert aus der vertraglichen Bindung an sich, die Sie mit einem
Kredit eingehen. Sie verpflichten sich ja immerhin dazu, über einen Zeitraum von mehreren Jahren,
Konsumentenkredite können meist für einen Zeitraum von 12 bis 84 Monaten abgeschlossen werden, zur
Zahlung von monatlichen Kreditraten. Dies verringert Ihre persönliche Flexibiltät. Könnten Sie z.B.
noch von einer Vollzeit auf eine Teilzeitstelle wechseln, wenn dies aus familiären Gründen notwendig
und sinnvoll ist? Würden das Geld dann noch reichen? Angenommen, Sie möchten sich beruflich fortbilden,
z.B. einen Meisterbrief erwerben, dies wäre aber für längere Zeit mit finanziellen Einbußen verbunden.
Könnten Sie sich Ihr berufliches Fortkommen noch leisten?
5. In Fortführung der unter Punkt 4. genannten möglichen indirekten Folgen eines Kredits muß auch ganz
allgemein darauf hingewiesen werden, daß Sie mit einem über mehrere Jahre laufenden Kreditvertrag ein
Risiko über einen Zeitraum eingehen, den Sie grundsätzlich nicht überblicken können. Auch wenn die
Möglichkeit besteht, Kreditrisiken abzusichern, kann sich z.B. durch Arbeitslosigkeit Ihre grundlegende
Situation doch so sehr verändern, daß nicht nur die Kreditverpflichtung als solche, sondern auch das,
was mit dem Kredit gekauft oder angestrebt wurde, sich als nicht mehr tragbar erweist. Daher sollten
Kredite eigentlich nur in Ausnahmefällen, die keine andere Lösung zulassen, aufgenommen werden. Sieht
man von einem Immobilienkauf ab, können eigentlich alle anderen Anschaffungen auch auf andere, viel
kostengünstigere und risikolosere Weise bewältigt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie in
unserem
Geldtipp 4: So bilden Sie Rücklagen.